Stand 2018

Der Bürgerentscheid am 18. März 2018

Direkte Demokratie in Langenargen

 

Am 24. Juli 2017 stimmte eine Mehrheit im Gemeinderat dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung zu, einen Bebauungsplan auf dem geschützten Grünbestand "Höhe" aufzustellen. (siehe Bebauungsplan)

 

Für viele Bürger war dies eine Fehlentscheidung des Gemeinderats, u.a. weil damit ein wertvolles Schutzgebiet aufgegeben wird - und dies ohne vorherige Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid

 

Am 3. August teilten Bürger dem Bürgermeister mit, dass es ein Bürgerbegehren gegen den Beschluss vom 24. Juli geben wird
(gemäß § 21 der Gemeindeordnung).

 

Im Verlauf des Augusts wurden die formellen und rechtlichen Fragen abgeklärt und die Unterschriftenlisten vorbereitet. Gegen Ende September begann die Unterschriftensammlung.

 

Am 25.Oktober wurden 761 Unterschriften an Bürgermeister Krafft übergeben - deutlich mehr als die erforderlichen 455 Stimmen.

 

Am 11.Dezember wurde im Gemeinderat die Zulässigkeit des geforderten Bürgerentscheids festgestellt. 720 der Unterschriften des Begehrens waren gültig. Zudem wurden die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens angehört:

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Anhörung Bürgerbegehren - Rede der Vertrauenspersonen
Mooser_Weg_Anhoerung_2017-12-11.pdf
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Detaillierte Informationen zum Bürgerbegehren
Informationen zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, welche die Gemeindeverwaltung zur Sitzung am 11.12.2017 zusammengestellt hatte.
2017-12-11_Sitzungsvorlage Bürgerbegehre
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Der Bürgerentscheid am 18. März 2018

 

Wahlberechtigt bei einem Bürgerentscheid sind Bürger, die auch zur Kommunalwahl berechtigt sind, also bereits ab einem Alter von 16 Jahre. (Gemeindeordnung und Kommunalwahlgesetz)

 

Abgestimmt wurde über die Frage:

 

"Sind Sie für die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. Juli 2017, einen Bebauungsplan für das Gebiet „Mooser Weg / Alte Kaserne" aufzustellen?"

 

Mit einem "Ja!" unterstützten die Bürger das Bürgerbegehren und damit auch die Forderung, den Grünbestand "Höhe" zu erhalten.

 

Die mehrheitliche Wählerentscheidung lag über dem Quorum von 20% der wahlberechtigten Bevölkerung, so dass der Entscheid bindend wurde.