Stand Juli 2023

Wichtiger Hinweis!

Der Gemeinderat hat im November 2022 entgegen des Bürgerentscheids von 2018 erneut eine Bebauung am Mooser Weg beschlossen. Hierauf gab es erneut ein Bürgerbegehren und am 9.7.2023 einen Bürgerentscheid, der jedoch leider knapp für eine Bebauung ausging. Damit ist jedoch keinesfalls klar, dass dort gebaut werden kann, da die Weise als Streuobstwiese (NatSchG §33a) rechtlich geschützt ist.

 


Bürgerbegehren für den Naturraum am Mooser Weg

Im Jahr 2018 hatten die Bürger beschlossen, dass der Grünbestand "Höhe" am Mooser Weg nicht bebaut werden soll, so wie es auch der Gemeinderat im Jahr 2000 beschlossen hatte. Nun haben zwei Fraktionen im Gemeinderat erneut einen Bebauungsbeschluss gefasst - entgegen des Bürgerentscheids von 2018. Sie beabsichtigen eine gesetzlich geschützte Streuobstwiese zu überbauen, welche als Ausgleichsfläche den Naturraum zwischen Bodensee und Tettnanger Wald stärken soll.

 

Der NABU wendet sich gegen diese Absichten und unterstützt das Bürgerbegehren "Mooser Weg", das erneut einen Bürgerentscheid fordert. Die Webseite des Bürgerbeehrens findet man unter www.mooserweg.de. Dort erfahren Sie mehr über die Hintergründe und über Möglichkeiten, das Bürgerbegehren zu unterstützen. Mehr zum Bürgerentscheid 2018 erfahren Sie hier unter Bürgerentscheid 2018.

(Stand: Feb. 2023)


Erhalt der Streuobstwiese am Mooser Weg im "geschützten Grünbestand Höhe"

Üppig blühende Streuobstwiese am Mooser Weg im Sommer 2022. Eine wertvoller Lebensraum für Insekten, Vögel und Fledermäuse.
Üppig blühende Streuobstwiese am Mooser Weg im Sommer 2022. Eine wertvoller Lebensraum für Insekten, Vögel und Fledermäuse.

Am 31. Januar 2022 wird der Einwohnerantrag unter TOP 7 im Gemeinderat behandelt. Sitzungsunterlagen siehe: https://www.langenargen.de/rathaus-service/politik-gemeinderat/buergerinformationssystem


Wie in der Sitzungsvorlage zusammenfassend dargestellt, sind wesentliche Gründe für den Erhalt der Streuobstwiese, dass

  • entsprechend der Ziele und Vorgaben der Raumordnung die engere Uferzone von weiterer Bebauung freizuhalten ist, eine weitere Siedlungsentwicklung entlang des Bodenseeufers also ausgeschlossen werden muss.

  • dies durch den festgesetzten Grünzug nördlich des Mooser Wegs zwischen Bodensee und Tettnanger Wald weiter verdeutlicht wurde.

  • im November 2001 der Beschluss gefasst wurde, die „Höhe“ als geschützten Grünbereich dauerhaft zu erhalten.

  • im März 2018 diese Zielsetzung mit einem Bürgerentscheid bestätigt wurde.

  • der im Jahr 2019 vom Gemeinderat verabschiedete Flächennutzungsplan keine Wohnbauentwicklung auf der "Höhe" vorsieht.

  • der Artenschutz in diesem Bereich besonderen Schutz genießt, da es im weiteren Umfeld keine vergleichbare Streuobstwiese gibt und die „Höhe“ mit ihren Magerwiesenbereichen und der Streuobstwiese ein besonders wertvolles Offenlandbiotop von öffentlichem Interesse darstellt.

  • daher eine Bebauung der Streuobstwiese nach §33a NatSchG zu versagen ist.

  • als Maßnahme gegen den Biodiversitätsverlust eine Biotopverbundplanung (§22 NatSchG) erforderlich ist, für welche die "Höhe" ein besonders wertvolles Teilbiotop darstellt.

Am 17.11.2021 wurde an die Gemeinde Langenargen ein Einwohnerantrag (Vertrauenspersonen M. Resch und M. Florian) übergeben mit dem Wortlaut: "Wir stellen den Antrag, dass sich der Gemeinderat erneut mit einer Bebauung des Flurstücks 2021, Teilfläche am Mooser Weg von ca. 5.500 qm befasst".

Dieser Antrag wendet sich damit gegen den Bürgerentscheid von 18. März 2018, in dem die Bürger Langenargens entschieden hatten, diesen Grünbereich zu erhalten - siehe Bürgerbegehren Mooser Weg 2017/18.

 

Der NABU Langenargen hat am 16. Jan. 2022 den Gemeinderat gebeten, diese Streuobstwiese und Ausgleichsfläche am Mooser Weg weiterhin zu erhalten. Zur Begründung wurde folgende Stellungnahme beigefügt:

- Stellungnahme und Informationen zum Einwohnerantrag vom 17. Nov. 2021 -

Download
Schutz der Streuobstwiese am Mooser Weg - Stellungnahme NABU Januar 2022
2022-01_Stellungnahme-NABU-LA_Streuobstw
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